Einspeisevergütung
Staatlich garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom.
Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den Netzbetreiber für überschüssigen Solarstrom zahlen müssen. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert.
Aktuelle Vergütungssätze (2025/2026):
**Bei Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch + Einspeisung):**
- Bis 10 kWp: 8,03 ct/kWh
- 10-40 kWp: 6,95 ct/kWh
- 40-100 kWp: 5,68 ct/kWh
**Bei Volleinspeisung (100% ins Netz):**
- Bis 10 kWp: 12,73 ct/kWh
- 10-40 kWp: 10,67 ct/kWh
Entwicklung: Die Vergütung sinkt halbjährlich um 1%. Anlagen, die früher in Betrieb gehen, sichern sich höhere Sätze für 20 Jahre.
Beantragung: Die Einspeisevergütung wird automatisch vom Netzbetreiber gezahlt, nachdem die Anlage im Marktstammdatenregister angemeldet wurde.
Wirtschaftlichkeit: Bei aktuellen Strompreisen von 30-35 ct/kWh lohnt sich Eigenverbrauch mehr als Einspeisung.