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Wirtschaft

Einspeisevergütung

Staatlich garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom.

Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den Netzbetreiber für überschüssigen Solarstrom zahlen müssen. Sie ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert.

Aktuelle Vergütungssätze (2025/2026):

**Bei Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch + Einspeisung):**

  • Bis 10 kWp: 8,03 ct/kWh
  • 10-40 kWp: 6,95 ct/kWh
  • 40-100 kWp: 5,68 ct/kWh

**Bei Volleinspeisung (100% ins Netz):**

  • Bis 10 kWp: 12,73 ct/kWh
  • 10-40 kWp: 10,67 ct/kWh

Entwicklung: Die Vergütung sinkt halbjährlich um 1%. Anlagen, die früher in Betrieb gehen, sichern sich höhere Sätze für 20 Jahre.

Beantragung: Die Einspeisevergütung wird automatisch vom Netzbetreiber gezahlt, nachdem die Anlage im Marktstammdatenregister angemeldet wurde.

Wirtschaftlichkeit: Bei aktuellen Strompreisen von 30-35 ct/kWh lohnt sich Eigenverbrauch mehr als Einspeisung.

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