Ratgeber: Recht & Steuern
PV-Anlage & Steuern: 0% Mehrwertsteuer und Einkommensteuer-Befreiung
Genießen Sie volle Bürokratie-Entlastung: Seit 2023 fallen für private PV-Anlagen bis 30 kWp keine Steuern mehr an. Wir erklären die aktuellen Regelungen.
Das Wichtigste in Kürze:
- • 0% MwSt. beim Kauf einer PV-Anlage (seit 01/2023)
- • Keine Einkommensteuer auf Erträge bis 30 kWp
- • Gilt für Eigenverbrauch UND Einspeisevergütung
- • Keine Gewerbeanmeldung nötig
Die 4 großen Steuervorteile für PV-Anlagen
Seit Januar 2023 gilt der Nullsteuersatz für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden.
Ersparnis: ~2.500€ bei einer 15.000€ Anlage
Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 3 UStG
Erträge aus PV-Anlagen bis 30 kWp sind von der Einkommensteuer befreit.
Gilt für Eigenverbrauch UND Einspeisevergütung
Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 72 EStG
Private PV-Anlagen bis 30 kWp gelten nicht als Gewerbe.
Kein Papierkram, keine Gewerbesteuer
Rechtsgrundlage: EStG 2023
Die Steuerbefreiung gilt auch für bestehende Anlagen (rückwirkend ab 2022).
Auch Altanlagen profitieren!
Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 72 EStG
Steuererklärung und PV-Anlage - Bürokratie-Entlastung
Trotzdem Pflicht: Diese Anmeldungen müssen Sie machen
| Was? | Für wen? | Frist | Bei Versäumnis |
|---|---|---|---|
| Marktstammdatenregister | Alle PV-Anlagen | Innerhalb von 1 Monat nach Inbetriebnahme | Bußgeld bei Versäumnis, keine Einspeisevergütung |
| Anmeldung beim Netzbetreiber | Alle PV-Anlagen | Vor der Installation | Anschluss wird verweigert |
| Finanzamt (Fragebogen) | Anlagen >30 kWp | Innerhalb von 1 Monat | Steuerliche Probleme |
Gute Nachricht: Seriöse Installateure übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber und helfen bei der Registrierung im Marktstammdatenregister.
Zeitstrahl: Die wichtigsten Änderungen
0% MwSt. auf PV-Anlagen eingeführt
Einkommensteuer-Befreiung für Anlagen bis 30 kWp
Steuerbefreiung gilt auch rückwirkend
Regelungen weiterhin gültig, keine Änderungen geplant